Die Antwort lautet: weil die lebenden Ressourcen sowohl des Meeres wie der Binnengewässer nicht beliebig und unbegrenzt reproduzierbar sind und deswegen auf das Gleichgewicht zwischen Fangkapazitäten und vorhandenen Ressourcen geachtet werden muss.
Wie die Landwirtschaft gehört auch die Seefischerei in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union. Man spricht deshalb auch von einer Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Mit Hilfe der GFP reguliert die Europäische Union die Fischerei zum Wohle der Allgemeinheit und speziell der Fischerinnen und Fischer sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Dies vollzieht sich im Rahmen des EMFF grundsätzlich in vier umfassenden Bereichen, nämlich
- der Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen, in der Seefischerei vor allem durch die Gestaltung der Flottenstruktur, die Festsetzung von Fangmengen, die Begrenzung der Fangtätigkeit, den Erlass technischer Vorschriften (z. B. zur Gestaltung der Fanggeräte oder zur Ausweisung von Schutzgebieten) und durch die Kontrolle der Fangtätigkeit,
- durch strukturpolitische Maßnahmen zur Unterstützung der Bereiche Fischerei und Aquakultur bei der Anpassung ihrer Ausstattung und ihrer Organisationsform an die Anforderungen, die sich durch knappe Ressourcen und Marktlage ergeben,
- der Aufrechterhaltung eines Marktes für Fischereierzeugnisse durch eine gemeinsame Marktorganisation, in dem Angebot und Nachfrage in einem ausgeglichenen Verhältnis zueinander stehen,
- der Gestaltung guter internationaler Beziehungen durch den Abschluss von Fischereiabkommen mit Drittstaaten und die Mitarbeit in internationalen oder regionalen Fischereiorganisationen.
Die ersten Zahlungen aus dem EMFF an Begünstigte in Deutschland sind 2016 erfolgt.
Durch die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik im Jahr 2013 wurden außerdem deutlich strengere Maßnahmen für den Wiederaufbau der Fischbestände festgelegt. Angesichts der Überfischung der Meere setzt die europäische Fischereipolitik auf ein modernes Fischereimanagement.