Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union gehört seit Beginn der Einigung Europas zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik. Dem Wandel der Lebensverhältnisse in Europa wurde die GAP immer wieder angepasst. Hintergrund war und ist das Interesse der EU-Mitgliedstaaten, eine gemeinsame Politik für einen Sektor zu gestalten, der die Nahrungsmittelversorgung sichert, der eine wesentliche Rolle bei der Nutzung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen sowie bei der wirtschaftlichen Entwicklung der ländlichen Räume spielt.
Die Förderung erfolgt aus zwei Agrarfonds der Europäischen Union, dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, auch als 1. Säule der GAP bezeichnet) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, auch als 2. Säule der GAP bezeichnet). Die 1. Säule der GAP umfasst die Direktzahlungen für die landwirtschaftlichen Betriebe und Agrarmarktmaßnahmen. Die 2. Säule der GAP fördert die Entwicklung des ländlichen Raums.
Die EU-Agrarpolitik ab 2023 wird – mit Ausnahme weniger Agrarmarktmaßnahmen der 1. Säule der GAP – auf der Basis eines Strategieplans umgesetzt, der ausgehend von gemeinsamen Zielen wie insbesondere Sicherstellung gerechter Einkommen für Landwirte, Klimaschutzmaßnahmen, Umweltpflege, Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt sowie Förderung lebendiger ländlicher Gebiete spezifisch auf die ermittelten Bedarfe eingeht und die Instrumente der EU-Agrarpolitik maßgeschneidert und regional angepasst zum Einsatz bringt. Der Strategieplan für Deutschland wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in enger Abstimmung mit den Bundesressorts, Ländern und Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpartnern erstellt. Er ist hier abrufbar.
Insgesamt stehen für Deutschland im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2027 pro Jahr rund 6,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung, die sich auf die zwei Säulen verteilen. Genauere Informationen hinsichtlich der Verteilung der EU-Mittel auf die unterschiedlichen Förderbereiche können Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft einsehen.