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EU-Agrarförderung Agrarfonds

Seit über 60 Jahren stellt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einen der wichtigsten und bedeutsamsten Politikbereiche der Europäischen Union (EU) dar.

 

Gemeinsame Agrarpolitik und EU-Agrarausgaben

Quelle: https://being-organic-in-eu-bio.px.media

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union gehört seit Beginn der Einigung Europas zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik. Dem Wandel der Lebensverhältnisse in Europa wurde die GAP immer wieder angepasst. Hintergrund war und ist das Interesse der EU-Mitgliedstaaten, eine gemeinsame Politik für einen Sektor zu gestalten, der die Nahrungsmittelversorgung sichert, der eine wesentliche Rolle bei der Nutzung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen sowie bei der wirtschaftlichen Entwicklung der ländlichen Räume spielt.

Die Förderung erfolgt aus zwei Agrarfonds der Europäischen Union, dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, auch als 1. Säule der GAP bezeichnet) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, auch als 2. Säule der GAP bezeichnet). Die 1. Säule der GAP umfasst die Direktzahlungen für die landwirtschaftlichen Betriebe und Agrarmarktmaßnahmen. Die 2. Säule der GAP fördert die Entwicklung des ländlichen Raums.

Die EU-Agrarpolitik ab 2023 wird – mit Ausnahme weniger Agrarmarktmaßnahmen der 1. Säule der GAP – auf der Basis eines Strategieplans umgesetzt, der ausgehend von gemeinsamen Zielen wie insbesondere Sicherstellung gerechter Einkommen für Landwirte, Klimaschutzmaßnahmen, Umweltpflege, Erhaltung von Landschaften und biologischer Vielfalt sowie Förderung lebendiger ländlicher Gebiete spezifisch auf die ermittelten Bedarfe eingeht und die Instrumente der EU-Agrarpolitik maßgeschneidert und regional angepasst zum Einsatz bringt. Der Strategieplan für Deutschland wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in enger Abstimmung mit den Bundesressorts, Ländern und Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpartnern erstellt. Er ist hier abrufbar. 

Insgesamt stehen für Deutschland im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2027 pro Jahr rund 6,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung, die sich auf die zwei Säulen verteilen. Genauere Informationen hinsichtlich der Verteilung der EU-Mittel auf die unterschiedlichen Förderbereiche können Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft einsehen.

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Direktzahlungen

Die Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung und bilden den wesentlichen Teil der 1. Säule der GAP. In der aktuellen Ausgestaltung wird mit diesem Instrument auch die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion gefördert. Dazu gehört, dass landwirtschaftliche Betriebe, die umfangreiche Anforderungen für die Gesellschaft erfüllen („Konditionalität“), eine Einkommens- und Risikoabsicherung in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung erhalten. Die Betriebe können darüber hinaus weitere Direktzahlungen erhalten, wenn sie einen zusätzlichen Beitrag zum Klima- oder Umweltschutz leisten (Öko-Regelungen siehe unten).

Im Strategieplan sind im Bereich der Direktzahlungen insgesamt 12 Maßnahmen vorgesehen. Mit dem primären Ziel der Einkommensstützung sind dies u.a.:

  • Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit: Zur Stärkung der Resilienz und Stabilisierung der Einkommen wird die Einkommensgrundstützung als entkoppelte Zahlung je Hektar förderfähiger Fläche gewährt.
  • Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit: Zur Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe wird eine zusätzliche Zahlung für die ersten 60 Hektare gewährt, wobei die Zahlung für die ersten 40 Hektare höher ist als für die nachfolgenden 20 Hektare.
  • Junglandwirte-Einkommensstützung: Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten eine zusätzliche Förderung je Hektar für bis zu 120 Hektar und für maximal 5 Jahre.
  • Zahlung für Mutterschafe und Mutterziegen sowie Zahlung für Mutterkühe: Für Mutterschafe und Mutterziegen sowie für die Haltung von Mutterkühen in Betrieben ohne Milchproduktion wird angesichts der hohen Bedeutung dieser Sektoren für die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte eine gekoppelte Zahlung je Muttertier gewährt.

Ferner gehören zu den Direktzahlungen die sogenannten Öko-Regelungen. Sie sind ein zentrales und neues Element der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Förderperiode 2023 bis 2027. Sie bilden mit der Konditionalität und den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der 2. Säule eines der drei Kernelemente der sogenannten Grünen Architektur der GAP. Über die Öko-Regelungen werden auf Antrag bestimmte Leistungen für Umwelt und Klima, die insbesondere über die Konditionalität hinausgehen, honoriert. Die Teilnahme an den Öko-Regelungen ist freiwillig und jährlich neu zu beantragen. Folgende Öko-Regelungen sind beispielsweise möglich:

  • Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen (Ackerbrache/Blüh-/Altgrasstreifen und -flächen),
  • Anbau vielfältiger Kulturen,
  • Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise,
  • Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes des Betriebes,
  • Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln.

Weitere Informationen zu den Direktzahlungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Weitere Beschreibungen der einzelnen Direktzahlungen sind daneben bei der Suche nach Agrarzahlungen einsehbar.

 

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Agrarmarktmaßnahmen

Quelle: https://pixxio.ble.de/media

Im Zuge der fortschreitenden Liberalisierung der Agrarmärkte hat sich die Bedeutung der EU-Agrarmarktmaßnahmen erheblich verringert. Sie haben mittlerweile überwiegend den Charakter eines sogenannten Sicherheitsnetzes für den Fall von außergewöhnlichen Marktstörungen. Mit dem Sicherheitsnetz kann bei einem niedrig aufgehängten Preisniveau z. B. auf extreme Marktpreisschwankungen reagiert werden, ohne dass ständige Eingriffe auf den Märkten nötig sind. Ferner können Krisenmaßnahmen beschlossen werden, um z. B. gegen drohende Marktstörungen vorzugehen, die insbesondere durch erhebliche Preissteigerungen oder -rückgänge hervorgerufen werden. 

In diesem Rahmen kommt den Marktmaßnahmen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nach wie vor eine wichtige Bedeutung zu. Sie tragen dazu bei, die Agrarmärkte in der EU zu stabilisieren und dadurch eine kontinuierliche Versorgung der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher mit hochwertigen und sicheren Lebensmitteln zu angemessenen Preisen zu gewährleisten. Daneben helfen sie gemeinsam mit den Direktzahlungen den Landwirtinnen und -wirten ein kalkulierbares Einkommen zu sichern. Als Konsequenz der Liberalisierung müssen Landwirtinnen und -wirte sowie Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch mit stärkeren Markt- und Preisschwankungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln umgehen.

Die Zahlungen für Marktstützungsmaßnahmen erhalten neben landwirtschaftlichen Betrieben auch Unternehmen des Handels und der Ernährungswirtschaft. 

Mit einigen Maßnahmen werden zudem auch ernährungspolitische Ziele verfolgt, z. B. den Beihilfen für Schulmilch und Schulobst und -gemüse. Bei anderen stehen strukturverbessernde Maßnahmen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, wie bei den Stützungsmaßnahmen im Weinsektor, oder die Marktstabilisierung im Vordergrund, wie z. B. bei der Intervention und der Beihilfe für die private Lagerhaltung. 

Zu den marktstützenden Instrumenten gehören in erster Linie folgende Maßnahmen: 

  • Öffentliche Intervention,
  • Beihilfen für die private Lagerhaltung,
  • EU-Absatzförderprogramm,
  • EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte,
  • Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor,
  • Stützungsmaßnahmen im Weinsektor,
  • Beihilfen im Bienenzuchtsektor,
  • Außergewöhnliche Maßnahmen z.B. gegen drohende Marktstörungen.

Eine weitere Beschreibung der einzelnen Agrarmarktmaßnahmen finden Sie bei der Suche nach den Agrarzahlungen. 

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Förderung des ländlichen Raums

Die Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raums sehen EU und Mitgliedstaaten als ein zentrales Aufgabenfeld. Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wird ein breites Spektrum an Entwicklungsmaßnahmen gefördert, die dem gesamten ländlichen Raum und der dort ansässigen Bevölkerung zu Gute kommen. 

Die Fördermaßnahmen richten sich nicht nur an Land- und Forstwirtinnen und -wirte, sondern auch an viele andere Akteure im ländlichen Raum (z. B. Kommunen, lebensmittelverarbeitende Betriebe). Nähere Einzelheiten, insbesondere die Angebote der einzelnen Länder, können Sie auf www.dvs-gap-netzwerk.de einsehen. 

Die ELER-Mittel in Deutschland fließen insbesondere in folgende Förderbereiche: 

  • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich Förderung des ökologischen Landbaus und besonders tiergerechter Haltung,
  • Ausgleichszulage für naturbedingt benachteiligte Gebiete, 
  • Agrarinvestitionsförderung und Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten,
  • Maßnahmen zur Marktstrukturverbesserung, 
  • Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes,
  • Integrierte Ländliche Entwicklung,
  • Leader,
  • Küsten- und Hochwasserschutz,
  • Waldumwelt- und andere Forstmaßnahmen.

Die Fördermaßnahmen werden von den Ländern bedarfsgerecht angeboten, ausgestaltet und aus nationalen Mitteln (überwiegend über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ unter finanzieller Beteiligung des Bundes) mitfinanziert.

Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Fördermaßnahmen für den ländlichen Raum finden Sie auch bei der Suche nach den Agrarzahlungen.

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