Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
Investitionen in materielle Vermögenswerte
Küsten- und Hochwasserschutz
Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen
Basisdienstleistungen und Dorferneuerung
Investitionen in die Waldflächenentwicklung und die Verbesserung der Lebensfähigkeit der Wälder
Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
Ökologischer Landbau
Natur- und Gewässerschutz
Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete
Tierschutzmaßnahmen
Waldumwelt- und -klimadienstleistungen
Zusammenarbeit
LEADER
Technische Hilfe
Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen
Naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen
Gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben
Investitionen, einschließlich Investitionen in Bewässerung
Niederlassung von Junglandwirten, neuen Landwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum
Risikomanagementinstrumente
Zusammenarbeit
Wissensaustausch und Verbreitung von Information
Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14)
Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste (Artikel 15)
Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (Artikel 16)
Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17)
Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen (Artikel 18)
Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen (Artikel 19)
Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (Artikel 20)
Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern (Artikel 21, Artikel 22 bis 26)
Aufforstung und Anlage von Wäldern (Artikel 22)
Einrichtung, Regeneration und Erneuerung von Agrarforstsystemen (Artikel 23)
Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen (Artikel 24)
Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme (Artikel 25)
Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (Artikel 26)
Gründung von Erzeugergemeinschaften und -organisationen (Artikel 27)
Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Artikel 28)
Ökologischer/biologischer Landbau (Artikel 29)
Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie (Artikel 30)
Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (Artikel 31)
Tierschutz (Artikel 33)
Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder (Artikel 34)
Zusammenarbeit (Artikel 35)
Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung im Rahmen von LEADER (Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates)
Technische Hilfe (Artikel 51 bis 54)